Erdinger Land

4 AUFLAGEN ZUM SCHUTZ VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN Im Pflanzenschutz gibt es unterschiedliche Auflagen, z. B. um Oberflächengewässer, Nicht-Ziel-Flächen oder Bienen zu schützen. Hier sind die wesentlichen Informationen dazu zusammengefasst. Bevor Sie Pflanzenschutzmittel (PSM) anwenden, empfehlen wir in jedem Fall, die Gebrauchsanleitung genau zu lesen und zu beachten. Generell sollten PSM nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden. „PERIODISCH WASSERFÜHRENDE” GRÄBEN Oberflächengewässer sind Bäche, Flüsse, Teiche, Seen sowie “periodisch wasserführende” Gräben. “Periodisch“ bedeutet regelmäßig. Merkmale sind die mit typischer Wasser-Vegetation bewachsene (Schilf) Grabensohle und das Gewässerbett, das auch ohne aktuelle Wasserführung erkennbar ist. Zudem fällt der Graben im Sommer meist trocken. Für die Praxis bedeutet dies: In jedem Fall sind die Gewässer-Abstandsauflagen einzuhalten. Periodisch wasserführend Gelegentlich wasserführend „NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE” GRÄBEN Von Gewässer-Abstandsauflagen nicht betroffen sind “nur gelegentlich wasserführende” Gräben. “Nur gelegentlich” bedeutet selten oder unregelmäßig: Die Grabensohle ist mit typischen Grünlandpflanzen (Gräser, Brennnesseln) bewachsen, ohne Wasser ist kein typisches Gewässerbett erkennbar und der Graben führt die meiste Zeit des Jahres kein Wasser. Gelegentlich und periodisch wasserführende Gräben Unser Rat für die Praxis Pflanzenschutzspritze mit abdriftmindernden Düsen ausrüsten (mind. 75 %, besser 90 %). PSM-Wahl ausrichten nach: • Anwendungsgebiet und Schaderreger • Anwendungsbestimmungen (Abstandsauflagen)

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